Geschrieben von: Ulrich Schirrmann
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Manchmal kann es ganz schnell gehen: Ein Unfall, ein Sturz - und jemand aus der Familie, dem Freundes- oder Bekanntenkreis oder Sie selbst werden pflegebedürftig. D.h. ,grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes in allen Lebensabschnitten auftreten. Nach der Definition des Pflegegesetzes sind damit Personen erfasst, die wegen einer Krankheit oder Behinderung bei der Ernährung, der Mobilität, der Körperpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. |
Aktualisiert ( Freitag, 22. Oktober 2010 um 11:10 )
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